Zuzahlungen

Aktuelle Zuzahlungsregelungen

Mit der in 2004 vom Gesetzgeber beschlossenen Erhöhung der Zuzahlungen sollen die Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit gestärkt und die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlastet werden.

Dazu sollen Sie nach Meinung des Gesetzgebers auch in der Apotheke Ihren Beitrag leisten. Ihre Apotheke ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestags zur Gesundheitsreform gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungen von ihren Kunden zu erheben.

Diese Summe fließt in voller Höhe zur Minderung der Ausgaben an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse und verbleibt nicht in der Kasse Ihrer Apotheke.

Worauf Sie achten sollten

Zuzahlungsbefreiung und Zuzahlungsobergrenzen

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind weiterhin von jeder Zuzahlung befreit.

Neue Zuzahlungsbefreiungen werden erst erteilt, wenn der Patient einen bestimmten Eigenanteil pro Jahr bereits geleistet hat. Die Summe aller Zuzahlungen (Eigenanteil für Rezeptgebühren, Praxisgebühren etc.), die man während eines Jahres zu leisten hat, darf zwei Prozent des betreffenden Jahreseinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken beträgt diese Obergrenze ein Prozent. Jeder Kranke muss also zunächst 2% (bei chronisch Kranken 1 %) seines jährlichen Einkommens für Praxisgebühren und Zuzahlungen ausgeben, erst danach kann er für den Rest des Jahres von den Gebühren befreit werden.

Belege sammeln – Sammelbelege

Sollte sich die Summe Ihrer Zuzahlungen den gesetzlich festgelegten Obergrenzen nähern, sollten Sie sich unbedingt an Ihre Krankenkasse wenden. Diese ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie kostenlos zu beraten.

Für die Befreiung werden Einkünfte und Gebühren der ganzen in einem Haushalt lebenden Familie zusammengezählt. Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, alle Belege für Ihre Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln, bei Arztbesuchen, Krankenhausbehandlungen und anderen medizinischen Aufwendungen sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren.

Es bieten sich auch Sammelbelege aus Ihrer Apotheke an, welche Sie dann erhalten können, wenn Sie ein Kundenkonto bei uns besitzen.

Hier finden Sie einen Zuzahlungsrechner zur Berechnung der Belastungsgrenze für GKV-Zuzahlungen.